
Der Reise-Informationsdienst-Schweiz (nachfolgend R.I.D.-Schweiz genannt)
stellt unter der Internetdomain www.tourismusauskunft.ch eine Reiseauskunft
als Suchmaschine für die Tourismuswirtschaft in der Schweiz zur Verfügung.
Dienstleister der Tourismuswirtschaft und artverwandter Branchen aus dieser
Region haben die Möglichkeit sich gegen einen Marketingbeitrag mit
einem Eintrag registrieren zu lassen.
Die Bestellung eines Eintrages in der Reiseauskunft des R.I.D.-Schweiz erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes. Sofern nicht
anders vermerkt, gilt die Grundauskunft mit Rücksendung des unterzeichneten
Auftrages als verbindlich bestellt. Die Widerrufsfrist beträgt zwei
Wochen ab Unterschriftsdatum. Mit Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber,
dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich unter www.tourismusauskunft.chüber die angebotene Leistung informiert hat.
Nach Leistungserbringung durch R.I.D.-Schweiz ist der Marketingbeitrag
für ein Jahr im voraus zur Zahlung fällig. Die Laufzeit beträgt
zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern
nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
gekündigt wird. Die Datensätze gelten immer nur für ein Jahr und werden jährlich abgeglichen, bzw. aktualisiert.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, jederzeit kostenlos Änderungen
an seinem Eintrag vornehmen zu lassen. Bei falscher oder fehlerhafter
Eintragung wird der Eintrag auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos
geändert; ein Recht auf Rücktritt oder Minderung wird dadurch
nicht begründet. Alle Änderungswünsche sind grundsätzlich
schriftlich anzuzeigen.
Änderungen, Erweiterungen und/oder Verbesserungen des Domainnamens
und/oder des Namens des Internet-Portals bleiben R.I.D.-Schweiz vorbehalten,
sofern dadurch die Wettbewerbsfähigkeit nicht unangemessen beeinträchtigt
wird. R.I.D.-Schweiz ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte
zu veräußern, wobei die ordnungsgemäße Veröffentlichung
gewährleistet sein muss.
Hinweis: Name und Anschrift,
sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers werden
in automatisierten Dateien gespeichert
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung
ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich
am nächsten kommt. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Heidelberg.
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